Was ist bei der Bilanzerstellung zu beachten? Bilanz von A-Z
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Merkblatt speichernMit dem Begriff Rechnungslegungspflicht wird die Verpflichtung zur Erstellung einer doppelten Buchführung und eines Jahresabschlusses (mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) bezeichnet.
Das Unternehmensgesetzbuch bildet die gesetzliche Grundlage für alle Bestimmungen zur Rechnungslegungspflicht.
Eine unternehmensrechtliche Buchführungspflicht zieht immer eine steuerliche Buchführungspflicht nach sich. Hier gilt das Maßgeblichkeitsprinzip. Wertansätze der Unternehmensbilanz sind für die Steuerbilanz maßgeblich. Dies gilt nicht, wenn im Steuergesetz eine eigene Regel dazu vorhanden ist. In diesem Fall werden die Unterschiede im Zuge einer Mehr-Weniger-Rechnung (MWR) dargestellt.
Immer rechnungslegungspflichtig (unabhängig von ihrem Umsatz) sind Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, die keine natürliche Person als unbeschränkt haftende Gesellschafterin bzw. unbeschränkt haftenden Gesellschafter haben (zum Beispiel: GmbH & Co KG).
Auch Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und andere Personengesellschaften (OG, KG) sind zur Bilanzierung verpflichtet, wenn:
Ausgenommen von dieser Regelung sind:
Besteht keine Verpflichtung zur Buchführung, können jederzeit freiwillig Bücher geführt werden. Das Führen einer doppelten Buchführung verpflichtet allerdings auch zum Erstellen eines Jahresabschlusses. Eine Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist dann nicht mehr möglich.
Den Gewinn in Form einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln dürfen Unternehmer, die:
Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung werden die Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt.
Bilanzierung | Einnahmen-Ausgaben-Rechnung | |
---|---|---|
Zeitpunkt der Erfassung der Einnahmen/Ausgaben | Mit der Entstehung. | Mit der Bezahlung. |
Zeitliche Zuordnung der Einnahmen/Ausgaben | Zu dem Jahr, zu dem sie zeitlich und sachlich gehören. | Zu dem Jahr, in dem sie bezahlt werden. Es gilt das Zu-/Abfluss Prinzip. |
Bildung von Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten | Ja. | Nein. |
Bewertung der lagernden Waren- und Rohstoffvorräte | Erfassung mittels Inventur. | Mit der Bezahlung werden grundsätzlich die Ausgaben sofort abgesetzt. |
Teilwertabschreibung | Zulässig. | Nicht zulässig. Eine Abschreibung für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung ist aber zulässig. |
Die Bilanz besteht aus zwei Seiten, genannt Aktiva und Passiva. Mittels der Bilanz erfolgt eine wertmäßige Gegenüberstellung der Vermögensgegenstände (Aktiva) mit den Schulden und dem Eigenkapital (Passiva). Das heißt, nur erfolgsneutrale Konten scheinen in der Bilanz auf (keine Aufwands-/Ertragskonten).
Beide Seiten müssen ausgeglichen sein. Das bedeutet, am Ende muss Summengleichheit herrschen.
Die Grundlage für eine Bilanzerstellung bildet die ordnungsgemäße Buchführung während des Jahres. Die Bilanz selbst wird am Ende des Jahres (Wirtschaftsjahres) erstellt.
Aktiva | Passiva |
---|---|
A. Anlagevermögen | A. Eigenkapital |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | I. Nennkapital |
II. Sachanlagen | II. Kapitalrücklagen |
III. Finanzanlagen | III. Gewinnrücklagen |
IV. Bilanzgewinn/Bilanzverlust | |
B. Umlaufvermögen | |
I. Vorräte | |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | B. Rückstellungen |
III. Wertpapiere und Anteile | |
IV. Kassa, Schecks, Bankguthaben | C. Verbindlichkeiten |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | D. Rechnungsabgrenzungsposten |
D. Aktive latente Steuern |
Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses wird auch eine Gewinn- und Verlustrechnung erarbeitet. Sie beinhaltet die erfolgswirksamen Konten (Ertrags- und Aufwandskonten).
Sie wird in Staffelform entweder nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.
Um nicht einen unternehmensrechtlichen und einen steuerrechtlichen Jahresabschluss erstellen zu müssen, wird im Zuge einer Mehr-Weniger-Rechnung der unternehmensrechtliche Gewinn in den steuerrechtlichen Gewinn übergeleitet.
Um Jahres- und Konzernabschlüssen über Ländergrenzen hinweg vergleichen zu können, wurden internationale Rechnungslegungsvorschriften geschaffen. Alle kapitalmarktorientierte Unternehmen, die ihren Sitz in der EU haben, müssen ihren Konzernabschluss nach den IFRS aufstellen.
US-GAAP werden die amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften bezeichnet. Sie sind maßgebend für den Jahresabschluss aller Unternehmen in den USA.
Stand: 1. Jänner 2024
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