Die neue Regierung hat einige steuerliche Änderungen vor, die schon sehr bald in Kraft treten sollen. Allerdings wird noch viel über die Neuerungen diskutiert. Es kann daher durchaus sein, dass es noch zu Änderungen kommt.
Derzeit liegt lediglich die Regierungsvorlage vor. Die Gesetzwerdung bleibt daher noch abzuwarten. Die geplanten Änderungen sind sehr umfangreich. In diesem Artikel informieren wir Sie über eine kleine Auswahl davon.
Kleinbetragsrechnungen
Rechnungen über kleine Beträge müssen nicht die gesamten Rechnungsmerkmale beinhalten, bisher liegt die Grenze bei € 150,00. Sie soll nun auf € 400,00 angehoben werden.
Neuerliche Änderungen für GmbHs
Im Juli 2013 wurde das Mindeststammkapital von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) auf € 10.000,00 gesenkt. Hier soll es nun wieder zu Änderungen kommen. Für Neugründer soll das Mindeststammkapital bei € 10.000,00 bleiben, allerdings nur für zehn Jahre. Für alle bereits bestehenden GmbH’s soll das Mindeststammkapital wieder € 35.000,00 betragen. Eine Kapitalherabsetzung auf unter € 35.000,00 ist nicht zulässig.
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
Für die Anschaffung von Wertpapieren soll künftig kein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag mehr geltend gemacht werden dürfen. Begünstigt ist nur mehr die Anschaffung von körperlichen Wirtschaftsgütern.
Verlustvortrags- bzw. Verrechnungsgrenze entfällt
Verlustvorträge dürfen höchstens mit 75 % der Einkünfte des laufenden Jahres verrechnet werden. Für natürliche Personen soll diese Grenze nun entfallen. Künftig soll der Verlust aus Vorjahren deshalb bis zur Höhe der Einkünfte des laufenden Jahres verrechnet werden können.
Alkohol, Tabak und Auto
Die Steuer auf Alkohol und Tabak soll erhöht werden. Auch Autofahrer sind betroffen. Die motorbezogene Versicherungssteuer soll angehoben werden. Die geplanten Änderungen enthalten eine Staffelung – dadurch trifft die Erhöhung leistungsschwächere Fahrzeuge weniger. Die Berechnung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) soll geändert werden.
Stand: 15. Jänner 2014
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