Seitenbereiche
Logo: Aschauer & Rachbauer

Gewinnfreibetrag

Inhalt

Einkünfte aus der Überlassung von Kapital sind mit 25 % Kapitalertragsteuer endbesteuert. Sie dürfen nicht in die Bemessungsgrundlage des Gewinnfreibetrags miteinberechnet werden. Außer es wird zur Regelbesteuerung optiert. Substanzgewinne aus betrieblichem Kapitalvermögen oder Betriebsgrundstücken sind immer zu berücksichtigen – auch wenn sie mit 25 % besteuert werden. Dies gilt nicht, wenn dadurch ein Verlust entstehen oder sich erhöhen würde.

Eine Information des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) darüber finden Sie hier: findok.bmf.gv.at

Stand: 15. Jänner 2014

Bild: Warakorn - Fotolia.com

Sie wünschen weitere Informationen zu diesem Thema? Dann kontaktieren Sie Ihren Steuerberater und Unternehmensberater in Linz, Leonding.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.