Am 12. Oktober 2017, wenige Tage vor der Wahl des Nationalrates, verteilte die Politik Wahlgeschenke in Form von Nationalratsbeschlüssen. Hier eine Auswahl aus den Themen Steuern, Sozialversicherung und Arbeitsrecht:
Bessere Absicherung von Selbständigen im Krankheitsfall
GSVG-Krankenversicherte erhalten im Krankheitsfall unter bestimmten Voraussetzungen eine Unterstützungsleistung von € 29,46 (Wert 2017) pro Tag. Diese wird derzeit ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gewährt. Ab 1. Juli 2018 soll dieser Betrag rückwirkend ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit zustehen.
Entfall der Mietvertragsgebühr
Für die Vermietung von Wohnräumen muss künftig keine Mietvertragsgebühr mehr entrichtet werden. Dies gilt für Mietverträge über Wohnraum, die ab dem 11. November 2017 abgeschlossen wurden.
Angleichung der Rechte von Arbeitern an jene der Angestellten
Die wesentlichsten Änderungen sind
- die Angleichung der Kündigungsfristen der Arbeiter an jene der Angestellten. Aber auch für Angestellte mit nur wenigen Wochenstunden sollen die gleichen Rechte gelten. Inkrafttreten: ab dem Jahr 2021
- die Anpassung des Systems der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder nach einem Unfall der Arbeiter an jenes der Angestellten. Inkrafttreten: 1. Juli 2018.
Entfall der Auflösungsabgabe ab 2020
Die Auflösungsabgabe, die Arbeitgeber unter bestimmten Umständen bei Kündigung eines Mitarbeiters zu bezahlen haben, entfällt ab 2020.
Stand: 28. November 2017
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